Jetzt investieren, später profitieren –
mit dem neuen Investitionsbooster für Tierarztpraxen!
Steuern sparen wie nie zuvor – der neue Investitionsbooster macht’s möglich!
Ab dem 1. Juli 2025 winkt Tierarztpraxen eine einmalige Chance:
Mit dem neuen Investitionssofortprogramm der deutschen Bundesregierung können Sie bis Ende 2027 bis zu 30 % Ihrer Investitionen pro Jahr steuerlich geltend machen – und das für alle beweglichen Anlagegüter wie Geräte, Maschinen oder Praxisausstattung.
Bundesrat gibt grünes Licht für den „Investitionsbooster“
Der deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.
Allen Tierarztpraxen kommen damit ab 01. Juli 2025 deutlich Steuererleichterungen für Anschaffungen zugute. Es ist allerdings auch ein wenig Eile bei der Investitionsentscheidung geboten, denn die Vergünstigungen sind befristet auf Anschaffungen bis 31. Dezember 2027.
Im Folgenden beleuchtet Fachanwalt für Steuerrecht, Matthias Draschka, das für Tierarztpraxen wichtige Thema.
Allgemeiner Investitionsbooster
Ab dem 1. Juli 2025 ist es soweit:
Es wird die Möglichkeit einer beschleunigten Abschreibung (degressive Absetzung für Abnutzung, AfA) in Höhe von nunmehr 30 Prozent auf alle beweglichen Güter des Anlagevermögens, also etwa Maschinen oder Büroausstattung.
Tierarztpraxen können damit ihr Praxisinventar abschreiben, indem sie im Jahr der Anschaffung und den beiden Folgejahren jeweils bis zu 30% vom jeweiligen Anschaffungs- bzw. Restwert abschreiben. Dies führt in vielen Fällen zu deutlichen Steuervorteilen, denn das bedeutet, dass Tierarztpraxen bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten direkt mit ihrem Gewinn verrechnen können. Im zweiten und dritten Jahr werden erneut 30 Prozent auf den verbleibenden Wert geltend gemacht.
Beispiel:
Anschaffung eines CBCT zum Preis von 250.000,- Euro zum 15.1.2026
Gewinnauswirkung 2026: – 75.000,- Euro
Maximal mögliche Steuerersparnis: 35.610,- Euro für 2026
Gewinnauswirkung 2027: – 52.500,- Euro
Maximal mögliche Steuerersparnis: 24.927,- Euro für 2027
Gewinnauswirkung 2028: – 36.750,- Euro
Maximal mögliche Steuerersparnis: 17.448,90 Euro für 2028
Mögliche Steuerersparnis insgesamt:
77.985,90 Euro (das entspricht fast einem Drittel der Anschaffungskosten)
„Ich hör eh bald auf!“
Oft hört Matthias Draschka das Argument, dass ohnehin kurz- oder mittelfristig die Praxisübergabe ansteht und deswegen nicht mehr investiert werden soll. Aus steuerlicher Sicht ist das allerdings oft ein Eigentor! Aufgrund der Möglichkeit, den Veräußerungsgewinn begünstigt zu versteuern, ergibt sich gerade bei einem geplanten Verkauf enormes Steuersparpotenzial, das jetzt nochmals größer ist.
Matthias Draschka ist Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater und als Inhaber einer Kanzlei in München auf die Beratung von Tierarztpraxen spezialisiert.
Sie haben Fragen
zum Investitionsbooster?
Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Finanzierung, Förderungen, Planung, Umsetzung und Rentabilität.